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GARANTIE
GARANTIEERKLÄRUNG
// 1. DEFINITION

Wir gewähren unseren Handelspartnern eine Garantie von 5 Jahren. Von dieser Garantie unberührt bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Im Übrigen finden unsere AGB Anwendung.

// 2. UMFANG UND ZEITRAUM

Die Garantie beginnt mit dem Zeitpunkt der Auslieferung an unseren Handelspartner. Die Garantieansprüche verjähren unmittelbar nach Ablauf der Garantiezeit. Garantieleistungen haben weder Auswirkungen auf die Laufzeit der Garantie noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantie umfasst Mängel und Schäden, die nachweislich aufgrund von Konstruktionsfehlern, Herstellungsfehlern, Materialfehlern oder Ausführungsfehlern an Küchenmöbelteilen entstanden sind. Wir übernehmen die Materialkosten, die zur Wiederherstellung erforderlich sind. Voraussetzung ist, dass durch Vorlieferanten noch originale Ersatzteile zur Verfügung stehen. Ausgenommen von der Garantie sind Montage- und Transportkosten, Schadensersatz oder sonstige Folgekosten.

Nicht unter die Garantie fallen:

- Nicht von uns hergestellte Teile, wie z.B. Elektrogeräte, Leuchten, Armaturen, Spülen, Abfallsammler etc.

- Montageschäden

- Mängel aufgrund allgemeiner Abnutzung (Verschleiß) sowie Verschleißteile wie z.B. Leuchtmittel, Akkus, Dichtungen sowie leicht zerbrechliche Teile

- Schäden und Mängel durch äußere Einwirkung von Hitze, Feuchtigkeit oder Wasserdampf

- Schäden aufgrund von unsachgemäßer Nutzung oder unsachgemäßer Pflege

- Farb- oder Strukturveränderungen durch Licht oder Klimaeinflüsse. Lack, Holz wie auch Kunststoffoberflächen unterliegen durch Licht- und Umwelteinflüsse (Rauch, Schmutz, Dampf usw.) einem natürlichen Alterungsprozess, was zu Farbveränderungen führen kann. Auch nachgelieferte Kunststoff-, Lack- und Echtholzteile weisen im Vergleich zu vorhandenen Elementen naturgemäß einen anderen Farbton auf, sind unvermeidlich und kein Grund zur Beanstandung. Ebenso reagieren unterschiedliche Oberflächen und Materialien je nach Lichtart farblich voneinander abweichend. Dies stellt keinen Mangel dar.

Die Garantie erlischt bei eigenmächtigen Veränderungen des Kunden an der gelieferten Ware.

// 3. GARANTIEFALL

Tritt ein Garantiefall ein, so ist dieser uns unverzüglich durch den Handelspartner anzuzeigen. Der Handelspartner hat an der Aufklärung des Garantiefalles mitzuwirken und eine genaue Schadensbeschreibung zu erstellen. Unter Umständen gehören zur Aufklärung des Garantiefalles auch die Einreichung von Fotomaterial oder die Hergabe der beschädigten Teile. Kosten für die Schadensklärung werden von uns nicht getragen. Die Behebung des Mangels erfolgt durch den Handelspartner. Der Handelspartner darf die Montage aus sicherheitstechnischen Gründen nur von geschulten Fachkräften ausführen lassen.

Wir behalten uns vor, die Wahl der zu ergreifenden Maßnahmen nach eigenem Ermessen zu bestimmen. Dies kann durch Reparatur oder Ersatzlieferung an den Handelspartner erfolgen. Sofern wir kein mit dem ursprünglichen Produkt identisches Produkt liefern können, darf das nachgelieferte Produkt zumutbare Abweichungen in Beschaffenheit, insb. Farbunterschiede oder im Design, aufweisen.  Falls erforderlich, kann eine aktualisierte Ausführung bzw. ein neuerer technischer Stand geliefert werden. Montage-, Reise- und Transportkosten uns sonstige Kosten sind nicht Gegenstand der Garantie. Eine Abtretung von Rechten aus dieser Garantie bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.

// 4. GELTUNGSBEREICH

Der Geltungsbereich erstreckt sich auf alle Länder, in denen unsere Handelspartner ansässig sind.

// 5. ANZUWENDENDES RECHT/GERICHTSSTAND

Es gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Waldstetten.

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